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   BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00   

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https://dejure.org/2000,4335
BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00 (https://dejure.org/2000,4335)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2000 - 2 BvR 66/00 (https://dejure.org/2000,4335)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 2 BvR 66/00 (https://dejure.org/2000,4335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Auslieferungshaft - Auslieferungshaftbefehl - Britische Behörden - Aufhebung unter Auflagen - Gebot der Verfahrensbeschleunigung - Freiheit der Person - Verbalnote - Auswärtiges Amt

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 93d Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 318
  • StV 2000, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
    Wegen des intensiven Eingriffs in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), den die Auslieferungshaft darstellt, müssen ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (BVerfGE 61, 28 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 21.04.2020 - 2 BvQ 21/20

    Auslieferungshaft (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Ob der durch die fortdauernde Auslieferungshaft gewichtige Eingriff in das Recht auf Freiheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 GG per se einen solchen schweren, nicht wiedergutzumachenden Nachteil darstellt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2000 - 2 BvR 66/00 -, Rn. 12), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
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